Die Höhe der Anwaltskosten in Polen soll immer vor der Beauftragung vereinbart werden.
Die volle Kostentransparenz unserer Tätigkeit ist uns sehr wichtig.
Mit unseren Mandanten vereinbaren wir entweder ein Stundenhonorar oder eine Pauschale.
Es ist zulässig und in geeigneten Fällen durchaus sinnvoll, dass neben einem festen Honorar
eine Erfolgsprämie vereinbart wird (success fee).
Mit unseren deutschen Mandanten rechnen wir auch nach RVG ab.