Wissenswertes

Wir haben die vorgegründeten GmbHs als Vorratsgesellschaften in Polen im Angebot.

Die Gesellschaften waren und sind geschäftlich nicht aktiv gewesen und sind somit in jeder Hinsicht unbelastet.

Die Gesellschaften sind steuerlich angemeldet und verfügen über die REGON Nummer (statistische Nummer) und   NIP Nummer (Steuernummer).

Das in voller Höhe eingezahlte Stammkapital beträgt 5.000,00 PLN (ca. 1.170,00 EUR).

Alle Gründungsunterlagen sind in der deutschen und polnischen Sprache verfasst.

Sofort nach der Übertragung der Anteile auf den Käufer können die Gesellschaften tätig werden.

Ein deutschsprachiges Steuerberatung- und Buchhaltungsbüro steht zur Verfügung und kann auf Wunsch die Buchhaltung übernehmen.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer kann auf Wunsch innerhalb von sieben Tagen beantragt werden.

die polnische GmbH – INFO

Das geeignetste Instrument wirtschaftlicher Präsenz ausländischer Unternehmer in Polen ist nach wie vor die polnische GmbH, auf polnisch  Sp. z o. o. Die Abkürzung „Sp. z o.o.“ bedeutet im polnischen so viel wie „GmbH“ im deutschen, nämlich :

Spółka                      z                   ograniczoną                    odpowiedzialnością

Gesellschaft            mit                beschränkter                    Haftung

Die polnische Rechtsform „Sp. z o.o.“ ist der deutschen Rechtsform „GmbH“ sehr ähnlich. Wer die Strukturen der deutschen GmbH kennt, dem sollte die Führung einer polnischen Sp. z o.o. keine größeren Schwierigkeiten bereiten.

Deutsche Investoren, die in Polen mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit beginnen, wählen meistens die Rechtsform einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die polnische GmbH kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Unzulässig ist jedoch die Gründung einer Ein-Mann-GmbH durch eine andere, bereits existierende, Ein-Mann-GmbH.

Da sich der deutsche Investor auf einem Markt in einem für ihn fremden Land bewegt, spielt die  Haftungsbeschränkung bei der Frage der Rechtsformwahl eine wichtige Rolle. Wie bei einer deutschen GmbH ist die Haftung der polnischen GmbH ebenfalls auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Somit sind die finanziellen Risiken überschaubar.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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klapsa@wisniewski-klapsa.pl

Wir beraten Sie gerne um eine Ihren Bedürfnissen angepasste GmbH schnellstens zu liefern.

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Sinstige Informationen

Die Landeswährung in Polen ist der Polnische Zloty (PLN).

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Die für Unternehmer wichtigsten Ausnahmen sind folgende Regelungen: Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die mit der Führung eines Unternehmens zusammenhängen, beträgt drei Jahre. Die Ansprüche eines Unternehmers, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren entstanden sind, verjähren nach zwei Jahren.

Die Verjährung beginnt nicht am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wird, sondern mit dem Tag der Fälligkeit des Anspruches. Vereinbarungen über die Verjährungsfrist (Verkürzung oder Verlängerung der gesetzlichen Fristen) sind im polnischen Recht nicht zulässig.

Steuerschulden verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren.

Die reguläre Gerichtsgebühr beträgt in Polen fünf Prozent des Streitwertes, nicht mehr aber als PLN 100.000 (Gegenwert von circa EUR 25.000 ). Die im Rechtsstreit unterlegene Partei ist grundsätzlich verpflichtet, der Gegenpartei die Verfahrenskosten zu ersetzen. Über die Höhe der anerkannten Verfahrenskosten entscheidet das Gericht.

Der regelmäßige Einkommensteuersatz für Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschafter an Handelsgesellschaften) in Polen ist linear und beträgt 19 Prozent des erzielten Einkommens.

Der Einkommensteuersatz für Arbeitnehmer beträgt bis zum Betrag in Höhe von PLN 85.528 (circa EUR 21.000) 18 Prozent des Einkommens. Über diesen Betrag hinaus beträgt der Steuersatz 32 Prozent.

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Wir arbeiten mit erfahrenen Steuer- und Buchhaltungsbüros zusammen, die unsere Kunden auf diesem Gebiet unterstützen und betreuen.

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